Debatte um „psychisch kranke Gefährder“ menschenrechtlich problematisch

Eine Information des "Deutschen Instituts für Menschenrechte"

26.11.2025 · Meldung

In der vergangenen Zeit kam es mehrfach zu tragischen Attentaten und Gewaltdelikten, wie im Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof, als eine Frau auf dem Bahnsteig mehrere Personen mit einem Messer angriff und verletzte. Auch in diesem Zusammenhang wurden Forderungen nach einem Datenaustausch zwischen Gesundheits-, Ausländer- und Sicherheitsbehörden laut, der eine „Früherkennung psychisch kranker Gefährder“ ermöglichen soll.

Der Wunsch nach politischen Lösungen ist nachvollziehbar, jedoch stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des Instituts nicht im Einklang mit den Menschenrechten und fördern Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Das macht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einem heute veröffentlichten Positionspapier deutlich.

Sicherheitspolitische Debatte führt zu Stigmatisierung

„Der aktuelle sicherheitspolitische Diskurs führt zu Stigmatisierung und fördert die falsche Wahrnehmung, Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen seien grundsätzlich gewalttätiger als andere Menschen“, so Jana Offergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. „In der Auseinandersetzung mit den Hintergründen von Attentaten und Gewaltdelikten liegt der Fokus häufig fast ausschließlich auf der psychiatrischen Diagnose der Täter*innen. Damit drohen alle Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen unter Generalverdacht gestellt zu werden. Außerdem verengt es die Debatte auf medizinische und sicherheitsbezogene Aspekte, anstatt wirkungsvolle Präventionsstrategien in den Blick zu nehmen.“

Es braucht mehr Unterstützung statt nur Kontrolle und Zwang

Politische Forderungen nach einer Ausweitung ärztlicher Zwangsbehandlungen, beispielsweise einer Verpflichtung zur Einnahme von Medikamenten nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung, sieht das Institut kritisch. „Zwangsbehandlungen, auch außerhalb des Krankenhauses, und zunehmende Kontrollen stärken die ordnungspolitische Funktion der Psychiatrie, schaffen aber keine zusätzlichen Unterstützungsangebote“, betont Offergeld. Diese braucht es aus Sicht des Institut aber unbedingt: „Derzeit haben viele Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen keinen Zugang zu ambulanten und auf Freiwilligkeit basierenden Behandlungs- und Unterstützungsangeboten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrung.“ Vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Ausbau einer personenzentrierten und gemeindenahen psychosozialen Unterstützungslandschaft unbedingt notwendig. Eine frühzeitige und personenzentrierte Unterstützung ist für die Bewältigung psychosozialer Krisen wesentlich und leistet auch einen Beitrag in der Krisenprävention.

Datenschutz gilt auch für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen

Menschenrechtliche Bedenken hat das Institut auch im Hinblick auf den angedachten Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden, der explizit auf Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen abzielt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst zu entscheiden, wer welche persönlichen Daten bekommt, und die Wahrung des Datenschutzes sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt: „Jede Weitergabe von Gesundheitsinformationen an Sicherheitsbehörden greift tief in die Privatsphäre ein und ist nur unter engsten Voraussetzungen zulässig“, ergänzt Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. „Die Vertraulichkeit personenbezogener Daten von Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen muss unbedingt geschützt werden. Alle Maßnahmen des Risikomanagements, insbesondere der Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden, müssen die menschenrechtlichen Standards achten und diskriminierungsfrei ausgerichtet werden.“

Eine Übersetzung des Positionspapiers in Leichte Sprache folgt in Kürze.

WEITERE INFORMATIONEN

Position: Risikomanagement an menschenrechtlichen Standards ausrichten. Zur aktuellen Debatte um „psychisch kranke Gefährder“

Deutsches Institut für Menschenrechte
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