Über unsere Selbsthilfearbeit

Wir sind die Selbsthilfeorganisation der Familien mit psychisch erkrankten Familienmitgliedern für den Großraum Hamburg. Wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit derzeit (November 2021) über 650 Mitgliedern. Unsere satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen wir u.a. durch:

- zu unserer Telefonsprechstunde, dienstags 15-17 Uhr und mittwochs 10-12 Uhr, erreichen Sie in unserer Geschäftsstelle unter (040) 65 05 54 93 eine*n unserer ehrenamtlichen Berater*innen.

- unsere Selbsthilfegruppen

- spezielle Gesprächsangebote für erwachsene Kinder psychisch erkrankter Eltern, Geschwister psychisch erkrankter Menschen sowie Partner/ Partnerinnen psychisch erkrankter Menschen

- Seminare und Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige

- Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen der ambulanten Sozialpsychiatrie mit dem Ziel einer besseren Wertschätzung der Leistungen und Erfahrungen der Angehörigen, Abschluss gemeinsamer Erklärungen mit dem  Albertinen-Krankenhaus, der Asklepios-Klinik Nord Ochsenzoll, dem UKE.

- Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie der Universität Hamburg, namentlich der psychotherapeutischen Hochschulambulanz. www.psy.uni-hamburg.de/psychose

- Zusammenarbeit mit dem Verband der Berufsbetreuer (BdB), Abschluss einer gemeinsamen Erklärung

- Vorträge auf Kongressen und Tagungen

- Veranstaltung von Fachtagungen

- Beiträge in Fachzeitschriften

- Kontakte zu Politik und Behörden

Einzelheiten über unsere Aktivitäten finden Sie auch im Menüpunkt Presseinfo

Angehörige und Psychiatrie - unsere Forderungen

Angehörige sind Teil des Hilfesystems. Sie wirken mit bei einer koordinierten Verbindung zwischen familiären, medizinischen und psychosozialen Hilfen.

  • Ihnen ist mit Verständnis und Achtung zu begegnen
  • Ihre Leistungen sowie ihr Einsatz im Rahmen des Hilfesystems sind anzuerkennen und zu würdigen
  • Ihr Bemühen um Erhalt des familiären Zusammenhalts ist zu unterstützen

Angehörige werden in die Behandlung einbezogen

  • Das Erfahrungswissen der Angehörigen über die/den Betroffene(n) ist unverzichtbar.
  • Eine Abstimmung von Behandlungskonzepten zwischen Betroffenen, ihren Angehörigen und professionellen Helfern ist Voraussetzung für eine qualitätsvolle Behandlung.

Angehörige erhalten professionelle Unterstützung

  • Kliniken und Therapeuten verpflichten sich zu einem kooperativen Umgang mit Angehörigen. Sie sorgen für Vernetzungen.
  • Leistungsträger (z.B. Behörden, Krankenkassen, Rentenversicherung) kooperieren untereinander, klären untereinander Zuständigkeiten und sorgen systematisch für Informationen, ein miteinander abgestimmtes Handeln sowie eine individuelle Hilfeplanung.
  • Die gesetzliche Betreuung stärkt im Interesse der Betroffenen den familiären Zusammenhalt.

Angehörige kooperieren mit der ambulanten Sozialpsychiatrie

  • die Einrichtungen der ambulanten Sozialpsychiatrie kooperieren mit den Angehörigen.
  • Die Einrichtungen streben an, den Betroffenen ein Leben mit Arbeit so nah wie möglich am normalen Alltag zu ermöglichen: Dazu zählt auch, den Kontakt zum familiären Umfeld zu stärken.

Selbsthilfe der Angehörigen

  • Erbringt umfangreiche Beratungs- und Informationsleistungen für Angehörige und Betroffene.
  • Die professionellen Hilfesysteme unterstützen die Angehörigenselbsthilfe (z.B. durch Weitergabe von Informationen, durch Stellung von Referenten, durch gemeinsame Veranstaltungen).

Notwendige Entwicklungsschritte

Notwendige Entwicklungsschritte der Psychiatrie in Hamburg aus der Sicht der Angehörigen:

  • Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist jetzt auch in der Bundesrepublik gültiges Recht und bedingt zügige Gesetzes- und Verordnungsänderungen zugunsten der Behinderten.
  • Die Schaffung eines Psychiatriebeirates für Hamburg, in dem anstehende Aufgabenstellungen beraten werden, ist in diesem Zusammenhang dringend geboten.
  • Das Bestreben „ambulant vor stationär“ wird durch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und einen aufsuchenden psychiatrischen Krisendienst, der außerhalb der Öffnungszeiten von ambulanten und stationären Einrichtungen, insbesondere in den Nachtzeiten und an Sonn- und Feiertagen, für die Bevölkerung erreichbar ist, unterstützt.
  • Ein sorgfältig durchstrukturiertes und niederschwelliges Angebot an Aktivitäten, auch an Wochenenden, unterstützt die chronisch Erkrankten insbesondere auch in schwierigen Lebenssituationen. Für sie ist ferner dafür Sorge zu tragen, dass sie, so sie es wünschen, in Einrichtungen in oder in unmittelbarer Nähe von Hamburg Aufnahme finden.
  • Ein regelmäßig zu aktualisierender Hilfeplan, der Gefahren einer Hospitalisierung und langfristige Nebenwirkungen bei Medikamentengaben minimiert, sorgt für eine qualitätsvolle und durch kompetente Behandlungsteams begleitete Betreuung.
  • Zur Fragestellung „Persönliches Budget, ja oder nein?" ist eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Betroffenen, gesetzlichen Betreuern und Angehörigen zu bilden, die die Chancen und Grenzen dieses Angebotes diskutieren und dazu eine praxisnahe Handlungs- und Entscheidungshilfe erstellen.
  • Angehörige fordern den Ausbau der Versorgungsforschung, z.B.
    • die Wirksamkeit von Therapien und Medikamenten auf den langfristigen Verlauf
    • Wohn- und Arbeitssituation psych. kranker Menschen
    • Stand der Inklusion psych. kranker Menschen in die Alltagswelt.

UN-Konvention Menschen mit Behinderung

Durch Ratifizierung der oben genannten UN-Konvention hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, den Umgang mit behinderten Menschen an den Kriterien dieser Konvention auszurichten. Zwar stehen die sog. klassischen Behinderungen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, aber die Konvention ist zweifellos auf psychisch behinderte Menschen genauso anzuwenden. Es wird eine der Aufgaben der Angehörigenselbsthilfe sein, die Umsetzung hinsichtlich psychisch kranker Menschen zu beobachten bzw. einzufordern. Zu diesem Thema haben wir weitere Informationen zusammengestellt.