Kindergeld für erwachsene Kinder

Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld auch für erwachsenene Kinder, wenn diese sich wegen einer psychischen Erkrankung/ seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten können und wenn die Erkrankung vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist.

Wir geben Ihnen gern weitere Informationen.

Im Dezember 2021 hielt unser Mitglied Dr. jur. Bublitz im Rahmen eines Seminars einen Vortrag über "Kindergeld für Kinder mit Behinderungen". Den Text können Sie hier nachlesen. [Download]

Lesen Sie auch einen ausführlichen, für juristisch interessierte Leser, Artikel unseres Mitglieds Dr. jur. Lothar Bublitz aus der "Zeitschrift für die Anwaltspraxis" Ausgabe 13/2018. [Download]

Vom Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. wurde das Merkblatt "Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung" aktualisiert. Das Merkblatt können Sie hier herunterladen. [Download]