Angehörige psychisch Kranker
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Informationen zur Vorsorge:

Finanzielle Vorsorge für psychisch erkrankte AngehörigeFinanzielle Vorsorge für psychisch erkrankte Angehörige

Eltern oder Ehepartner eines Menschen mit psychischer Erkrankung, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft erwirtschaften kann, haben das Bedürfnis, über ihren eigenen Tod hinaus Vorsorge für das erkrankte Familienmitglied zu treffen.

Probleme treten auf, wenn das erkrankte Familienmitglied staatliche Leistungen in Form von Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält. Diese Leistungen erhält nur, wer über kein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt. Wenn für einen psychisch kranken Menschen in gut gemeinter Vorsorge Geld angespart wurde, etwa in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt wurde, oder wenn er durch Erbanfall Geld oder sonstiges Vermögen erhält, führt dies in der Regel dazu, dass die staatlichen Leistungen solange eingestellt werden, bis das vorhandene Geld verbraucht ist. Der psychisch erkrankte Mensch hat also letztlich keinen Vorteil und ist nach Verbrauch seines Vermögens dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen.

Ein weiteres Problem kann darin bestehen, dass der psychisch erkrankte Mensch nicht in der Lage ist, sein Geld vernünftig zu verwalten. In beiden Fällen kann das sog. Behindertentestament eine sinnvolle Lösung sein. Es ist dies eine spezielle Testamentsform, die u.a. auch die Einsetzung eines Dauertestamentsvollstreckers erfordert.

Bei der Beratung in diesen Fragen und der Erstellung eines Behindertentestamentes sind juristische Spezialkenntnisse sowohl im Erb- als auch im Sozialrecht erforderlich. Jeder Fall liegt anders und erfordert eine ganz persönliche, individuelle Beratung. Keinesfalls sollten vorgefertigte Mustertestamente einfach übernommen werden! Es ist daher dringend zu empfehlen, sich lediglich an ausgewiesene Fachleute zu wenden.

Wir bieten weitergehende Informationsgespräche nach telefonischer Absprache an.


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