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- Die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen ist jetzt auch in
der Bundesrepublik gültiges Recht und
bedingt zügige Gesetzes- und
Verordnungsänderungen zugunsten der
Behinderten.
- Die Schaffung eines Psychiatriebeirates
für Hamburg, in dem anstehende Aufgaben-stellungen
beraten werden, ist in diesem Zusammenhang
dringend geboten.
- Das Bestreben „ambulant vor stationär“
wird durch die Bereitstellung von
bezahlbarem Wohnraum und einen aufsuchenden
psychiatrischen Krisendienst, der außerhalb
der Öffnungszeiten von ambulanten und
stationären Einrichtungen, insbesondere in
den Nachtzeiten und an Sonn- und Feiertagen,
für die Bevölkerung erreichbar ist,
unterstützt.
- Ein sorgfältig durchstrukturiertes und
niederschwelliges Angebot an Aktivitäten,
auch an Wochenenden, unterstützt die
chronisch Erkrankten insbesondere auch in
schwierigen Lebenssituationen. Für sie ist
ferner dafür Sorge zu tragen, dass sie, so
sie es wünschen, in Einrichtungen in oder in
unmittelbarer Nähe von Hamburg Aufnahme
finden.
- Ein regelmäßig zu aktualisierender
Hilfeplan, der Gefahren einer
Hospitalisierung und langfristige
Nebenwirkungen bei Medikamentengaben
minimiert, sorgt für eine qualitätsvolle und
durch kompetente Behandlungsteams begleitete
Betreuung.
- Zur Fragestellung „Persönliches Budget,
ja oder nein? ist eine Arbeitsgruppe aus
Behördenvertretern, Betroffenen,
gesetzlichen Betreuern und Angehörigen zu
bilden, die die Chancen und Grenzen dieses
Angebotes diskutieren und dazu eine
praxisnahe Handlungs- und Entscheidungshilfe
erstellen.
- Angehörige fordern den Ausbau der
Versorgungsforschung, z.B.
- die Wirksamkeit von
Therapien und Medikamenten
auf den langfristigen
Verlauf
- Wohn- und
Arbeitssituation psych.
kranker Menschen
- Stand der Inklusion
psych. kranker Menschen in
die Alltagswelt.
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