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Beitragsordnung, gültig ab 23.03.2002
Die Mitgliederversammlung beschloss gemäß § 8, Abs. 1.8
der Satzung am 23.03.2002 folgende Beiträge:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich, zu zahlen jeweils
im 1. Quartal, für
- die erste Person einer Familie oder
eines Haushaltes EURO 31,00
- jede weitere Person einer Familie oder
eines Haushaltes EURO 9,00
- fördernde Mitglieder als natürliche
Personen mindestens EURO 31,00
- fördernde Mitglieder als juristische
Personen sowie für Vereinigungen EURO 31,00
Die Beiträge sind zu Beginn der Mitgliedschaft und danach
jeweils im 1. Quartal eines jeden Jahres fällig und
zugunsten des Landesverbandes an:
Angehörige psychisch Kranker
Konto: 605107
Sparda-Bank Hamburg
BLZ: 206 905 00
zu überweisen.
Der Verband ist durch Bescheid des Finanzamtes
Hamburg-Mitte-Altstadt vom 06.10.99 als mildtätigen Zwecken
dienend anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen
auszustellen.
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