Angehörige psychisch Kranker
Landesverband Hamburg e.V.
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Antrag
Satzung
Beitragsordnung

Mitgliedschaft: Beitragsordnung

Beitragsordnung, gültig ab 23.03.2002

Die Mitgliederversammlung beschloss gemäß § 8, Abs. 1.8 der Satzung am 23.03.2002 folgende Beiträge:

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich, zu zahlen jeweils im 1. Quartal, für

  1. die erste Person einer Familie oder eines Haushaltes EURO 31,00
  2. jede weitere Person einer Familie oder eines Haushaltes EURO   9,00
  3. fördernde Mitglieder als natürliche Personen mindestens EURO 31,00
  4. fördernde Mitglieder als juristische Personen sowie für Vereinigungen EURO 31,00

Die Beiträge sind zu Beginn der Mitgliedschaft und danach jeweils im 1. Quartal eines jeden Jahres fällig und zugunsten des Landesverbandes an:

Angehörige psychisch Kranker
Konto: 605107
Sparda-Bank Hamburg
BLZ: 206 905 00

zu überweisen.
Der Verband ist durch Bescheid des Finanzamtes Hamburg-Mitte-Altstadt vom 06.10.99 als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.


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