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Angehörige sind Teil des Hilfesystems. Sie wirken
mit bei einer koordinierten Verbindung zwischen familiären,
medizinischen und psychosozialen Hilfen.
- Ihnen ist mit Verständnis und Achtung zu
begegnen
- Ihre Leistungen sowie ihr Einsatz im
Rahmen des Hilfesystems sind anzuerkennen
und zu würdigen
- Ihr Bemühen um Erhalt des familiären
Zusammenhalts ist zu unterstützen
Angehörige werden in die Behandlung einbezogen
- Das Erfahrungswissen der Angehörigen
über die/den Betroffene(n) ist
unverzichtbar.
- Eine Abstimmung von Behandlungskonzepten
zwischen Betroffenen, ihren Angehörigen und
professionellen Helfern ist Voraussetzung
für eine qualitätsvolle Behandlung.
Angehörigen erhalten professionelle Unterstützung
- Kliniken und Therapeuten verpflichten
sich zu einem kooperativen Umgang mit
Angehörigen. Sie sorgen für Vernetzungen.
- Leistungsträger (z.B. Behörden,
Krankenkassen, Rentenversicherung)
kooperieren untereinander, klären
untereinander Zuständigkeiten und sorgen
systematisch für Informationen, ein
miteinander abgestimmtes Handeln sowie eine
individuelle Hilfeplanung.
- Die gesetzliche Betreuung stärkt im
Interesse der Betroffenen den familiären
Zusammenhalt.
Angehörige kooperieren mit der ambulanten
Sozialpsychiatrie
- die Einrichtungen der ambulanten
Sozialpsychiatrie kooperieren mit den
Angehörigen.
- Die Einrichtungen streben an, den
Betroffenen ein Leben mit Arbeit so nah wie
möglich am normalen Alltag zu ermöglichen:
Dazu zählt auch, den Kontakt zum familiären
Umfeld zu stärken.
Die Selbsthilfe der Angehörigen
- Erbringt umfangreiche Beratungs- und
Informationsleistungen für Angehörige und
Betroffene.
- Die professionellen Hilfesysteme
unterstützen die Angehörigenselbsthilfe(
z.B. durch Weitergabe von Informationen,
durch Stellung von Referenten, durch
gemeinsame Veranstaltungen).
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